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10. Februar 2006 Jan Brill

Behörden: Spitzelstaat


Abgang in den Spitzelstaat

Der Bericht des ZDF-Magazins Frontal 21 zum Thema Zuverlässigkeitsprüfung für Piloten hat ein erhebliches Echo hervorgerufen. Zahlreiche Journalisten, Piloten und interessierte Bürger riefen auch in unserer Redaktion an um ihre Meinung oder ihre Sorge um dieses Thema – über das wir nun schon seit gut zwei Jahren berichten –mitzuteilen. Nicht selten wird dabei immer wieder ein- und dieselbe Frage gestellt: „Gut, die ZUP ist wirkungslos, unrechtmäßig, übertrieben und bürokratisch – aber was ist denn so schlimm dabei, in Zeiten des Terrorismus?“ Das Erlebnis eines Lesers aus Hamburg zeigt beispielhaft und in erschreckender Weise den Abgang unseres Landes in den Spitzelstaat. Der Vorgang spricht für sich. Wir geben den Leserbrief hier ohne Kommentar wieder.

Guten Tag,

auf die Gefahr hin, daß das Thema nun allmählich etwas ausgeleiert und eventuell ja -zum Glück- fast schon wieder vom Tisch ist, möchte ich meine Erfahrungen mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung in Hamburg schildern.
Ich habe im Herbst 2004 meine PPL/A Ausbildung bei einem Verein in Uetersen begonnen. Im Sommer 2005 habe ich meine Lizenz erhalten.

Nachdem ich im Frühjahr 2005 meinen Antrag abgegeben hatte, passierte erst einmal sechs Wochen gar nichts. Auf vorsichtige telefonische Nachfrage sagte man mir bei der Luftsicherheitsbehörde Hamburg zunächst, das sei wohl liegengeblieben („Huch“), ich solle morgen noch einmal anrufen, dann am nächsten Tag: „das kann noch dauern“. Ich fragte nach, ob es denn Probleme mit meinem Antrag gäbe, die Antwort war: „Allerdings, das kann man so sagen“. :(
Einige Wochen später, Ende Juni 2005, lud mich dann Herr S. von der Luftsicherheitsbehörde Hamburg zum Verhör vor, um Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu diskutieren.

Herr S. eröffnete das Gespräch damit, daß er diesen Job auch nicht gerne mache und daß er „keine Gesinnungsschnüffelei betreiben wolle“. Dann legte er allerdings die Akte auf den Tisch, die er vom Verfassungsschutz über mich erhalten hatte. Da gäbe es ja wohl noch einiges zu klären.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, warum man eine Akte beim Verfassungsschutz hat. So etwas gehört ja nicht unbedingt zu den Dingen, die man gerne besitzt. Bin ich Terrorist oder Gewalttäter?

Mitnichten. Ich bin selbständiger IT-Berater, erledige Gutachten und Auftragsarbeiten für eine Anzahl von Industriekunden und Universitäten.

Nun stellt man sich natürlich Fragen; was kann es sein, dass dem großen Bruder an mir nicht gefällt? In welcher Rasterfahndung bin ich hängen geblieben?

Zu viele Reisen? Mit dem Motorrad durch Mauretanien, Algerien, Rußland. Außerdem Reisen nach Kuba und Ägypten. Sollte es das gewesen sein?
Aber sollte es bei einer Sicherheitsüberprüfung, nach deren Ergebnis man in seinen Grundrechten eingeschränkt wird, nicht um Tatsachen, nicht Spekulationen, gehen, die „Zweifel an der Zuverlässigkeit“ befürchten lassen? Was könnte da sein?


Also, was dann in der Akte drinstand, hat mit Tatsachen wenig zu tun und entspricht zu meinem Erschrecken genau dem Bild, das ich immer von der Arbeitsweise der Stasi in der DDR hatte. Es geht um spekulative, durch schlampige Ermittlungen gestützte Gesinnungsschnüffelei.

Im PPL-Theorieunterricht, bei der Frage der Zuverlässigkeit (damals noch ganz unschuldig im Zusammenhang von Drogen im Strassenverkehr, Punkten in Flensburg und Vorstrafen diskutiert), hatte ich noch gescherzt: „Ist man auch unzuverlässig, wenn man mal auf einer Friedensdemo war?“. Scherz beiseite, so fing die Akte an: Ich bin 1994(!) auf einer Demonstration kontrolliert worden. Kontrolliert, nicht etwa angezeigt, angeklagt, oder irgendeiner Straftat beschuldigt. Nein, als Teilnehmer registriert.
Desweiteren ist offensichtlich mein Bekanntenkreis durchleuchtet worden. So wurde mir vorgehalten, daß ich von 1999 bis 2002 Gesellschafter einer GmbH für Softwareentwicklung war. In dieser Firma, soll es eine Person gegeben haben, die vorbestraft gewesen sei. Jetzt sollte ich bitte erklären, was ich mit dieser Person zu tun gehabt hatte, und wie es habe sein können, daß man eine solche Person beschäftigt.

Frage: Was hat die politische Einstellung eigentlich mit der Pilotenlizenz zu tun?

An dieser Stelle entwickelte sich eine Diskussion zum Thema politische Einstellung. Diese Diskussion zwischen mir und der Behörde für Luftsicherheit war mehrfach absurd: Zum Einen ging es ja nicht um Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit meiner Person gerechtfertigt hätten. Es ging ja noch nicht einmal um meine Person selbst, sondern um meinen Bekanntenkreis.
Zum Anderen sagte Herr S. am Ende, er könne das letztlich sowieso nicht beurteilen, denn er sei schließlich kein Polizist, sondern Beamter der Luftsicherheitsbehörde. Dennoch sollte ich ihm gegenüber nun die Natur meiner politischen Einstellungen, meines Bekanntenkreises und meiner Freude am Fliegen erläutern.
Das schlimmste aber ist, daß ich auch ganz aktuell zu politischem Extremismus neige. Wie der Verfassungsschutz weiß, bin ich nämlich „Halter eines Bauwagens“. Und in diesem Zusammenhang mit Straftaten wie Nötigung registriert!

Neben der Tatsache, dass Bauwagen im Allgemeinen keine Halter haben, da sie nicht als Kfz zugelassen sind, läßt sich diese Geschichte wie folgt auseinanderdröseln: Ich wohne in Hamburg St. Pauli. Außerdem bin ich Halter eines Allrad-Gelände-LKW‘s, mit dem ich einige Reisen z.B. in die Sahara unternommen habe, bevor ich für so etwas wegen meines neuen Hobbies Fliegen kein Geld mehr hatte :). Dieser LKW ist nun auf der Strasse vor meinem Wohnhaus geparkt gewesen, als auf eben dieser Strasse eine Demonstration zum Thema „Erhalt von Bauwagenplätzen“ stattfand. Diese Demonstration endete in einer Strassenblockade, in deren Verlauf die Polizei diverse LKW und Bauwagen abschleppen ließ.
Da mir schon klar war, daß die Polizei hier nicht zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Fahrzeugen unterscheiden würde, war ich im Verlauf der Polizeiaktion zum Einsatzleiter vorgedrungen, hatte ihm auseinandergesetzt, daß mein LKW a) nicht an der Aktion teilnimmt, b) schon seit vier Wochen auf diesem Parkplatz gestanden hat und c) keine Blockade der Strasse begeht, da er am Strassenrand auf einer legalen Parkfläche steht. Wir waren dann übereingekommen, daß ich den Wagen einfach wegfahre und woanders parke, was ich dann auch getan habe. Zu keinem Zeitpunkt ist gegen mich ermittelt oder Anzeige erstattet worden, zumindest weiß ich nichts davon, und wenn, dann wäre es sicherlich ein Leichtes gewesen, die Angelegenheit richtigzustellen, denn es hat an diesem Tag bestimmt genug beweissichernde Fotos etc von der Parksituation auf dieser Strasse gegeben.

Musterbeispiel aus Schlampigkeit und Hörensagen

Ein solche Chance auf Richtigstellung hat man aber nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Gegenüber den – unrichtigen, schlampig ermittelten – Behauptungen, die hier in den Akten des Verfassungsschutzes stehen, kann man sich vor keinem Gericht wehren.
Normalerweise liegen solche Akten in einem tiefen Keller der entsprechenden Behörden, wo sie hingehören, aber im Fall der Zuverlässigkeitsprüfung werden sie als Grundlage für eine Rechtebeschneidung des Einzelnen genutzt, gegen die dieser sich nicht auf rechtsstaatlichem Wege wehren kann. Was, wenn nicht das, ist Behördenwillkür?
Nun, in meinem Fall ist die Sache gut ausgegangen. Herr S. sagte mir am Ende des Gespräches, er persönlich habe keine Zweifel im Sinne meiner Zuverlässigkeit als Luftfahrzeugführer, es sei aber nicht an ihm, das abschliessend zu entscheiden. Aber eine Woche später hatte ich das positive Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung dann in der Tasche.

Gruß aus Hamburg,
Jan Schreiber


  
 
 




10. Februar 2006: Von Michael Stock an Jan Brill
Hmmmmmm,

das ist wohl ein gutes Beispiel dafuer, warum die Einstellung "wenn ich nichts zu verbergen habe, darf jeder alles ueber mich erfahren" auesserst problematisch sein kann. Wir wissen doch gar nicht, wie die Definition von "nichts zu verbergen" in Geheimdienstkreisen aussieht und welchen Falschinformationen die aufsitzen.

Und da unsere Geheimdienste, wie uns unsere Politiker schon erklaert haben, deswegen so heissen, weil deren Taetigkeit geheim ist, wird auch niemand erfahren, in welche Art von Raster er nach so einem Vorgang einsortiert wird .....

Gruss,

M. Stock
10. Februar 2006: Von Andreas Alin an Jan Brill
Ich finde diesen Vorgang so ungeheuerlich. Damit wurde mir bestätigt, wofür ich schon lange nach einer Bestätigung gesucht habe. Wir sind im Spitzelstaat schon lange angekommen.

Würde heute die DDR noch existieren. Ich glaube ich würde schon langsam in Betracht ziehen in diese auszuwandern.

Bespitzelung hat man schließlich auf beiden Seiten. Bei der DDR wusste man wenigstens woran man ist. Und die Arbeitslosigkeit ist auch noch geringer als hier.

Ich finde für die Tatsache nur ein Wort: "Zum Kotzen!!"
11. Februar 2006: Von  an Jan Brill
2006 = 1933??? Vor einiger Zeit, so glaube ich mich zu erinnern, habe ich in irgendeinem Internetforum etwas zu dem Thema Vergleich zwischen der Bundesrepublik und ihrem 1000-jährigen Vorgängerstaat gelesen. Ist es jetzt mal wieder so weit? Faschisten werden immer einen Vorwand finden, ihr Volk zu bespitzeln. War es früher das "Diktat von Versailles", so sind es heute Terrorismus und eine Fußballweltmeisterschaft, die den Grund für interne Geheimdienstaktivitäten liefern müssen. Wer muß hier eigentlich vor wem geschützt werden? Was ist nur aus unserer Republik geworden?

Gruß
LFC
11. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an 
Es geht nicht um Faschisten. Wir beobachten einfach historische Kontinuität in Deutschland:

Diktatur der Proleten: Volksfeinde
Diktatur der Proletarier: Klassenfeinde
Dikatatur der Bürokraten: Terroristen

Gemeinsamkeit: bestehende Grundrechte werden zum Wohle des Volkes ausgehebelt.
Von Faschisten und Kommunisten sind wir weit weg. Aber die Arroganz der Macht schert sich mal wieder nicht um das Grundgesetz.
Zitat: "Wenn das LuftSiG gegen das GG ist, dann muss das GG geändert werden".
Nächster Schritt: Wer gegen die Änderung des GG ist, ist unzuverlässig.

Ich habe das Gefühl, die "unzuverlässigen" stehen fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die Sicherheitsexperten in den Ministerien.

Konrad
11. Februar 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

Zitat:
"Ich habe das Gefühl, die "unzuverlässigen" stehen fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die Sicherheitsexperten in den Ministerien."
Zitat Ende

GENAU!!! Deswegen wehren wir uns ja auch, weil wir noch mal ins GG schauen. Bei der Politik scheint dies bei der Gesetzesgebung offenbar nicht mehr der Fall zu sein....

Grüße,
TS
12. Februar 2006: Von Jan Schreiber an 
Ich denke, mit 1933 haben diese Vorgänge glücklicherweise noch nicht viel gemeinsam.

Aber wenn "Geheim"dienstinformationen zur Beschränkung der individuellen Rechte herangezogen werden, dann sollte es hier eine Möglichkeit auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne eines Einsichtsrechtes in diese Dateien und die Möglichkeit auf Rechtsmittel gegen eventuell falsche und konkret für den Piloten nachteilige Darstellungen darin geben.

Konkret ist ja so, daß wie zwar ein Recht auf Akteneinsicht in den Akten von Polizei und Gerichten, aber nicht in die von diesen Diensten besitzen.

-Jan
16. Februar 2006: Von Andreas Lange an Jan Schreiber
Hallo Jan,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich habe mich insb. in Zusammenhang mit der ZÜP mit div. Paragrafen des LuftSig, des Bundesdatenschutzgesetzes und des sog. IFG (Informationsfreiheitsgesetz) befasst.

Im Rahmen der ZÜP habe ich beim zuständigen Amt gleich mal den Antrag gestellt, gemäß §1 und §7 des IFG, mir sämtliche über mich gesammelten Daten offenzulegen ... und zwar die Daten, die bei den im Antragsformular zur ZÜP aufgeführten Ämtern über mich gesammelt wurden.

Der §1 des IFG sagt dazu:

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und –einrichtungen
gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische
Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung
ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger
Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs,
so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.

Der §7 :

(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist
nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen
machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich
zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8
bleibt unberührt.


Nähere Infos zu dem Thema gibt es hier:
https://www.bundesdatenschutzbeauftragter.de/

Ich habe zu dem Thema auch mal folgenden Text gefunden (der Link zu dem Artikel funktioniert aber leider nicht mehr, daher poste ich mal den ganzen Text). Es war aber auch irgendwo auf er o.g. Seite:

###-MYBR-###Zitat:

Ich möchte wissen, ob Sicherheitsbehörden des Bundes Daten über mich gespeichert haben. Kann ich Auskunft verlangen? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch zu erfahren, welche Daten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes über Sie gespeichert sind. Zu diesen Behörden zählen das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt, der Bundesgrenzschutz und das Zollkriminalamt.
Um Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, wenden Sie sich schriftlich an die jeweilige Sicherheitsbehörde. Damit Verwechslungen ausgeschlossen werden können, sollten Sie neben Ihrem Namen, Vornamen und ggf. Geburtsnamen auch Ihr Geburtsdatum angeben. Die Auskunft ist unentgeltlich.
Die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst) verlangen zur Auskunftserteilung zusätzliche Angaben. Sie müssen deshalb in Ihrem Schreiben an diese Behörden auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen, z. B. die Teilnahme an einer Demonstration, und ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen, z. B. befürchtete berufliche Nachteile.
Wenn Sie in der Sache nicht weiterkommen oder sich nicht selbst an die Sicherheitsbehörden wenden wollen, können Sie unmittelbar meine Hilfe in Anspruch nehmen.
[Rechtsgrundlage: § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) bzw. § 19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)]


Beschweren, aber richtig! Was muss ich beachten?
Für die zügige Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist zunächst wichtig, sich unmittelbar an die richtige - zuständige - Aufsichtsbehörde zu wenden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist für Sie zuständig, wenn Ihre Beschwerde sich gegen eine Behörde oder Stelle des Bundes oder ein Telekommunikations- oder Postunternehmen richtet. Geht es um das Handeln einer öffentlichen Stelle der Länder, wenden Sie sich an die jeweiligen Landesbeauftragten . Für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Privatwirtschaft, Verbände, Vereine etc.) sind die regionalen Aufsichtsbehörden Ihre Ansprechpartner, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der jeweiligen Stelle richtet.
Wichtig ist auch, dass Sie in Ihrer Beschwerde möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt (Ort, Zeitpunkt, Umstände) machen. Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit bereits Korrespondenz geführt haben, fügen Sie diese nach Möglichkeit in Kopie bei. So werden - für Sie lästige - Rückfragen vermieden, und Sie tragen zu einer zügigen Bearbeitung bei.

###-MYBR-###Gruß
McFly
17. Februar 2006: Von  an Andreas Lange
Hallo,

die Argumentation hat hinsichtlich der ZÜP einen kleinen Schönheitsfehler: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist einh Bundesgesetz und betrifft nur die Behörden und Ämter des Bundes.

Es gibt lediglich nur 4 weitere Bundesländer (soweit mir bekann ist), die auf Landesebene ebenfalls ein IFG haben, die im Wortlaut fast identidisch mit dem Bundes-IFG sind.

In Bundesländern, in denen KEIN IFG gilt, gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf Information und Auskunft, der über die normalen Informationspflichten von Behörden an den Bürger, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, hinausgehen.

Mit anderen Worten:
Obwohl das LuftSiG ein Bundesgesetz ist, ist die verwaltungstechnische Umsetzung den Länderbehörden übertragen. Dies ist ja auch der Grund, warum z.B. bei der ZÜP auch unterschiedlich gehandelt wird.
In Folge dessen, gelten auch die IFG des Landes, sofern vorhanden. Pech für den, in dessen Bundesland es kein IFG gibt...

Übrigens, bei der ZÜP erhält man eine schriftliche Bestätigung darüber, ob man "zuverlässig" ist oder nicht, dies entspricht der Info-Pflicht der Behörde, über den Ausgang des Verfahrens zu informieren (s.a. BDSG).

Leider erfährt man dezitiert nicht die Einzelergebnisse der abgefragten Daten der einzelnen Behörden.

Grüße,
TS
18. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an 
Nicht so schnell aufgeben!

BND, MAD, BKA, BZKA sind alles Bundesbehörden, die in diesem Fall den RPs zuarbeiten.
Aber es sind Bundesbehörden.

Konrad
19. Februar 2006: Von Wolfgang Will an Jan Brill
Mich verwundert in Deutschland nicht mehr viel, denn wir werden inzwischen von unfähigen Politikern regiert, die nur an das Befüllen des eigenen Geldbeutels denken.
Da bei diesen Herren, die allesamt sicher keine Pilotenlizens besitzen, auch der Neidfaktor auf die Fliegerei eine entscheidende Rolle spielt, hat man ständig nach Gründen gesucht ( besonders die vergangene Regierung mit Herrn Schilly ) um die Fliegerei in Deutschland noch mehr einzuschränken.
Und man ist schnell fündig geworden ( Pilot in Frankfurt war sicher ein Terrorist, ebenso der lebensmüde Terrorist in Berlin) um jeden unbescholtenen Piloten zu kriminalisieren und zum Schnüffeln in dessen Datenschutz zu erpressen.

Hier lässt das DRITTE REICH grüßen, denn anscheinend haben die jetzigen Politiker vergessen was ihre Vorgänger in CDU, SPD, FDP und anderen Parteien nach dem Krieg den Deutschen erzählten: "WEHRET DEN ANFÄNGEN " !

Die allgemeine Luftfahrt in Deutschland führt im Vergleich mit den Verbänden der Automobilindustrie ein sicher bescheidenes Dasein.

Wenn man aber das gleiche mit den Autofahrern machen würde, wie dies zur Zeit mit den Piloten in unserem Lande geschieht, würde Deutschland in Flammen stehen.

Die Diskreminierung in Staaten auf dem Weg zur Diktatur fäng zuerst immer bei den Minderheiten an ! ! !



willfly
20. Februar 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

Zitat:
"BND, MAD, BKA, BZKA sind alles Bundesbehörden, die in diesem Fall den RPs zuarbeiten.
Aber es sind Bundesbehörden."
Zitat Ende

RICHTIG!
Aber wie ich bereits ausführte, greifen hier die separaten Gesetze mit den darin enthaltenen Auskunfts- und Inforamtionspflichten, z.B. das Bundesverfassungsschutzgesetz.

Mit dem IFG ist hier wohl recht wenig anzufangen...
###-MYBR-###Grüße,
TS###-MYBR-###
24. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

ich habe mir bereits die Muehe gemacht, alle in dem ZUeP-Antrag genannten Behoerden anzuschreiben und Auskunft gemaess P19 BDSG zu fordern. Den ZUeP-Antrag habe ich jeweils beigelegt, um den Grund dafuer plausibel zu machen.

Der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und das Bayerische Landesamt fuer Verfassungsschutz haben mir relativ schnell und problemlos mitgeteilt, dass sie nichts ueber mich wissen.

Der militaerische Abschirmdienst hat mir mitgeteilt, dass das BDSG fuer ihr Amt nicht gilt, sondern ein MAD-Gesetz (Aha. Ich dachte immer, ein Bundesgesetz wie das BDSG gilt fuer alle, auch fuer Behoerden ..).
Jedenfalls hat mir ein Oberst gnaedigerweise im Rahmen "pflichtgemaesser Ermessensausuebung" dann doch mitgeteilt,dass ueber mich dort weder "Daten in Dateien noch in Akten gespeichert sind".

Das Zollkriminalamt hat es sich leicht gemacht und mir geschrieben, dass ich nicht den richtigen Paragraphen des BDSG fuer mein Auskunftsersuchen herangezogen haette (ich hatte denen versehentlich P34 genannt). Da muss ich wohl erst einmal einen Anwalt meine Auskunftsersuchen formulieren lassen, denn so ein Fehler kann einem Nichtjuristen schon mal passieren.....

Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz hat mir geschrieben, so geht's schon mal ueberhaupt nicht. Erstens gilt auch fuer sie das BDSG nicht, sondern ein Bundesverfassungsschutzgesetz, und darin steht, dass ausser einem "besonderen Auskunftsinteresse" auch einen "dargelegter Sachverhalt" erforderlich ist, "der nach Ihrer Auffassung zu einer Speicherung von Daten zu Ihrer Person beim BfV gefuehrt haben koennte". Tja, so einen Sachverhalt kann ich tatsaechlich nicht anbieten, und damit ist das BDSG schon wieder mal ausgehebelt. Die sagen mir einfach nichts.

Dann war da noch "Die Bundesbauftragte fuer die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Wir ahnen es schon: Nein, das BDSG gilt fuer diese Behoerde natuerlich nicht, da gibt es ein StUG. Immerhin haben sie mir einen Antrag auf Auskunft beigelegt. Auf die erforderliche "Beibringung einer Identitaetsbescheinigung" weisen sie aber noch ausdruecklich hin.

Fazit: Wenn man in Deutschland wissen will, was in Behoerden alles ueber einen selbst gespeichert ist, wird gemauert. Das BDSG ist fuer zahlreiche Bundesbehoerden durch irgendwelche anderen Gesetze schlicht ausser Kraft gesetzt, und in diesen anderen Gesetzen sind immer irgendwelche Huerden und Fallstricke eingebaut.

Ich werde diese Auskunftsersuchen trotzdem bis zum Ende durchziehen, denn ich habe was vom BfV gelernt: Eine letzte Chance hat die "Luftsicherheitsbehoerde" bei mir noch. Wenn sie mich zueppen wollen, koennen sie bei mir jeweils einen Antrag stellen, in dem sie hinreichend begruenden, dass sie von einer bestimmten Behoerde einen Auszug ueber mich wollen. Wenn mir die Begruendung schluessig erscheint, fordere ich diesen Auszug an und schicke ihn der "Luftsicherheitsbehoerde".

Warum sollen nur Behoerden die Buerger am Nasenring durch die Manege ziehen? Drehen wir's doch einfach mal um ;-)

Viele Gruesse aus Banana Republic,

Michael

P.S.: Dein Hinweis auf die nicht vorhandene Luftraumsperrung ueber Turin hat wohl doch etwas bewirkt:

https://www.c6-magazin.de/news/olympische_winterspiele_2006/001174.php
19. August 2006: Von Jan Schreiber an Jan Brill
Zum Thema Luftsicherheitsgetz siehe auch folgenden netten Podcast::

http://chaosradio.ccc.de/cre037.html
15. Oktober 2007: Von  an Jan Brill
Beim letzten Clubabend fragte ich in die Runde, wer wieviel an die Bezirksregierung für "seine" ZÜP bezahlt: Es reichte von 16 Euro bis 33 Euro. Wenn sich jeder Betroffene meldet, wäre ja mal eine Anfrage an die eigene "B.R." ganz interessant, wie die Beträge zusammenkommen und warum bei gleichem Sachverhalt unterschiedlich abgezockt wird.

Rolf Ewald
15. Oktober 2007: Von Werner Jakobi an Jan Brill
Du schreibst vom Spitzelstaat, bitte ließ mal unsere Recherche zu unseren Bundeswehrsoldaten, wenn es Dir dann nicht die Schuhe auszieht, weiss ich auch nicht weiter.
www.zeit-fragen.ch

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