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Luftrecht und Behörden | Einfluggenehmigung SelbstbauFlugzeuge/Experimentals  
21. August 2022: Von JBeck 

Für den Einflug von ausländisch zugelassener Experimentals nach Deutschland brauchts eine Einflug-Genehmigung.

Das scheint Konsens. Jetzt suche ich den entsprechenden Antrag beim LBA und finde als alleinige Quelle:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/B1/B12_Einflug/Formulare_Deutsch/170105_Allgemeinerlaubnis_Selbstbau.html

Das aber nach meinem Verständnis völlig anderes besagt.

Weiß jemand was nun realer Stand ist und wo es evtl. besagten Antrag auf Genehmigung gibt?

Danke

21. August 2022: Von Patrick Lienhart an JBeck Bewertung: +1.00 [1]
Nicht für Flugzeuge aus dem ECAC Raum.
Keine Genehmigung erforderlich.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/B1/B12_Einflug/Formulare_Deutsch/170105_Allgemeinerlaubnis_Selbstbau.pdf?__blob=publicationFile&v=3
21. August 2022: Von Patrick Lienhart an JBeck Bewertung: +1.00 [1]
In dem pdf steht

Für Selbstbau-luftfahrzeuge
staates der "European Civil Aviation Conference (ECAC)" mit beschränkt gültigem lufttüchtig- keitszeugnis oder vergleichbarer Zulassung wird die Einflugerlaubnis in das Gebiet der Bundes- republik Deutschland mit nachstehenden Aufla- gen allgemein erteilt:


Deutschland hat die ECAC Empfehlung implementiert.

Für N-reg wäre eine einzelne Genehmigung erforderlich.
21. August 2022: Von Alexander Callidus an JBeck

Rechtlich hast Du oben die Antwort bekommen.
In praxi fliege ich seit knapp 700 Std. so ein ausländisch zugelassenes Selbstbauflugzeug im In- und Ausland. Nicht einmal hat irgendjemand irgendwo irgendein Papier sehen wollen oder auch nur erwähnt.

Haken dran.

22. August 2022: Von Holgi _______ an Alexander Callidus
Glück gehabt.
Die Luftaufsicht bekommt immer Mails vom LBA, bei welchen Lfz. es angebracht wäre die Einfluggenehmigung zu prüfen.
22. August 2022: Von Alexander Callidus an Holgi _______

Hä?

22. August 2022: Von Holgi _______ an Alexander Callidus
Wenn Flugzeuge ohne Einfluggenehmigung einen Flugplan nach Deitschland aufgeben, dann bekommt das LBA das mit und verschickt Mails über den Sachverhalt an die Luftaufsicht des entsprechenden Zielflughafens.
22. August 2022: Von Justus SJ an Holgi _______ Bewertung: +6.00 [6]

Lol.

Prüft die DFS dann bei jedem Flugzeug nach, ob es standard certified ist oder nicht und ob es eine LBA Einfluggenehmigung hat und meldet das dann entsprechend an das LBA?

Oder prüft das LBA jeden Flugplan von der DFS nach und schaut dann in ihrem Verzeichnis, ob das Flugzeug "grün" ist oder nicht?

Fragen über Fragen.

22. August 2022: Von Alexander Callidus an Holgi _______

Wie bekommt das LBA das mit? Die Einfluggenehmigung wird beim Grenzübertritt vorausgesetzt, nicht überprüft. Wenn sie sie denn überprüfen würden, dann haben europäische Experimentals eine. Also, warum sollten sie sie überhaupt überprüfen?

Vielleicht meinst Du UL? Aber auch da gibts doch zumindest mit den europäischen Nachbarländern Anerkennungsabkommen. Allerdings hat dort die Luftaufsicht ein wichtiges, unbedingt zu bearbeitendes Betätigungsfeld gefunden. Sie haben die Flugplätze darauf hingewiesen, daß ausländische UL nicht von deutschen Haltern in D stationiert werden dürften, das gedächten sie demnächst zu überprüfen.

23. August 2022: Von Holgi _______ an Alexander Callidus
Keine Ahnung wie das LBA das mitbekommt. Und nein, es sind nicht ULs.
23. August 2022: Von Roland Schmidt an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Eine Quellenangabe für diese Behauptung wäre interessant. Ich vermute mal, dass die allerdings geheim ist :-)

23. August 2022: Von Holgi _______ an Roland Schmidt
Ich habe solche Mails schon selber gelesen. Das muss als Quelle reichen.
23. August 2022: Von Roland Schmidt an Holgi _______

Ich kann mir nur einen Einzelfall vorstellen, aus welchen Gründen auch immer. Wäre in diesem Zusammenhang zumindest interessant, in welchem Land das Annex 1-LFZ registriert war. Wie Alexander schon schrieb, Experimentals aus allen ECAC-Staaten haben für D eine generelle Einflugerlaubnis. Die hier stationierten N-reg. dürften ebenso eine (jährlich ausgestellte) haben, da nur Formalakt. Also welche blieben noch übrig? Im Ausland stationierte N-reg Experimentals, deren Halter es versäumt haben, eine Einflugerlaubnis zu beantragen?

Naja, aus der Praxis kann ich ebenfalls nur sagen, dass es mit ECAC-Registrierung in >11 Jahren nie irgendjemanden interessiert hat. Warum auch?

23. August 2022: Von Tobias Schnell an Holgi _______
Ging es da vielleicht eher um Flugzeuge, die ein explizites EinflugVERBOT hatten, also z.B. Verkehrsflugzeuge, die auf der EU-Blacklist stehen?

Oder tatsächlich um eine x-beliebige (z.B. N-reg), bei der man erst mal prüfen müsste

- was für ein Muster es ist
- was für ein CofA es hat
- und ob eine Einfluggenehmigung vorliegt

Ersteres kann ich mir vorstellen, letzteres eher nicht…

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