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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Juli 2005: Von Bernd Juhrig an 
Überflugverbot für Berlin für Privatflugzeuge-
was ist denn ein Privatflugzeug?
Bleiben wir mal nur bei der E-Klasse:

1.Ein Flugzeug,welches die gleiche natürliche Person als
Eigentümer und Halter hat,sicher.
2.Ein Flugzeug,welches eine natürliche Person als Eigentümer
und eine juristische Person (z.B. Luftfahrtunternehmen als
GmbH) als Halter hat?
3.Ein Flugzeug,bei dem Eigentümer und Halter juristische
Personen sind?

Die DFS kennt nur das Kennzeichen beim Inititialcall zur
Einflugfreigabe in die CTR von Berlin,wer sagt denen dann,ob es sich um ein Privatflugzeug oder ein gewerblich eingesetztes Flugzeug handelt?
Oder ein gewerblich angemeldetes Flugzeug (Flugschule) kann ein Flugzeug an einen Privatpiloten für reine Privatflüge verchartern.Was gilt dann,wer kann es prüfen?

Also,Ihr seht schon,alles mal wieder handwerklich nicht umsetzbar und unausgegoren.

Gruss
BJ

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