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31. August 2011: Von Werner Kraus an Max Sutter
Das ist richtig, die jeweiligen Einschränkungen gelten meines Wissens trotzdem. Meine Aussage war auf die Lizenzierung bezogen, die Maschinen haben eine ganz normale SE-xxx Kennung und dürfen von den Haltern legal mit ihrem deutschen JAR-FCL Lappen geflogen werden. Für die momentan gegroundeten Yaks wäre das ein Fortschritt!

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