Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

55 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

24. Dezember 2023 15:01 Uhr: Von Christoph Winter an Patrick Lienhart Bewertung: +6.00 [6]

Wieso darf die Lufthansa dann wissen wer hinten drinnen sitzt? Das sollte doch anonym sein!

Dein Vergleich wäre richtig, wenn die LH die Pax-Listen veröffentlichen würde.

24. Dezember 2023 15:46 Uhr: Von Chris _____ an Christoph Winter

Die richtige Frage ist, wieso darf die Lufthansa, und diverse Behörden, die Fluggastdaten nach Abschluss des Fluges noch weiter speichern? Bei einem wirksamen Datenschutz müssten sie diese Details direkt nach Gutschreiben der Meilen löschen. Echter Datenschutz ist Datensparsamkeit, nicht irgendein Papierkram.

24. Dezember 2023 16:19 Uhr: Von Patrick Lienhart an Christoph Winter

Deiner wäre richtig, wenn FR24 etc. die Lfz-Rolle und die Namen des PIC im Flugplan veröffentlichen würden.

24. Dezember 2023 18:29 Uhr: Von Christoph Winter an Patrick Lienhart Bewertung: +5.00 [5]

Deiner wäre richtig, wenn FR24 etc. die Lfz-Rolle und die Namen des PIC im Flugplan veröffentlichen würden.

Das stimmt doch nicht. Du hast doch vorher selber geschrieben, dass die Flugzeuge von Raab, Merz und Co. bekannt sind und damit diesen Personen zugeordnet werden können.

Somit wird das persönliche Bewegungsprofil dieser Personen veröffentlicht. Und auch wenn Sie durch ihre Bekanntheit z.T. Geld verdienen, steht ihnen doch selber frei, zu veröffenltichen, wo sie sich hinbewegen.

Warum meinst du, vermeiden große Automotive-Zulieferer soweit möglich, dass deren Flugzeuge getrackt werden? Weil vielleicht die Konkurrenz oder die andern Kunden wissen, wo oder mit wem das Management des Unternehmens gerade zugange ist.

Ich kann nachvollziehen, dass nicht jeder ein Problem damit hat, wenn das veröffentlicht wird, aber das muss nicht für jeden gelten und auch diese Personen sollten das Recht haben, zu reisen, ohne dass die Öffentlichkeit, das Finanzamt, die Presse usw. zuschauen.

25. Dezember 2023 00:07 Uhr: Von Patrick Lienhart an Christoph Winter

Ich habe geschrieben dass eben nicht bekannt ist wer welche Flugzeuge besitzt, da diese Infos beim LBA nicht öffentlich zugänglich sind.

25. Dezember 2023 01:21 Uhr: Von Alexander Schwemmer an Patrick Lienhart Bewertung: +4.00 [4]

Nein, du hattest geschrieben, dass diese Informationen nicht bei einer Behörde abfragbar sind. Diese Informationen sind aber eben anderweitig bekannt geworden, und damit kann man eben dann mit der Verknüpfung von anderen Daten ein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellen.

Bei Raab und Merz könnte man argumentieren, dass diese öffentliche Personen seien. Aber man kriegt halt eben auch das Kennzeichen von z.B. Achims (ehemaliger?) TBM raus und kann damit von jemandem, der vorher nicht in der Öffentlichkeit stand, ein Bewegungsprofil erzeugen.

Das halte ich für ein zweischneidiges Schwert, da ein solches Bewegungsprofil wiederum zusammen mit anderen Informationen weitere Rückschlüsse bietet, z.B. Lieferanten, Kunden, mögliche Unternehmenskäufe, der/die Liebhaberin im Ausland usw. Interessant für mich in der Diskussion ist, dass man die Zuordnung Pilot-->Flugzeug bzw. Homebase durch Planespotter herstellen kann. Zum einen ist das ein Argument, FR24 & Co. weiter zu bescheiden, da ähnlich wie Luxusautos diese Zuordnung hergestellt werden kann, aber erst durch FR24 das Bewegungsprofil erzeugt und in Summe einer Person zugeordnet werden kann. Zum anderen könnten nur die Spotter selber schon genügend Ausgangsbasis für ein Bewegungsprofil sein.

Viele Grüße

Alex

25. Dezember 2023 08:57 Uhr: Von Patrick Lienhart an Alexander Schwemmer

Ich verstehe schon, aber mein Punkt war: Man kann es nur vermuten, aber mangels offizieller Informationen nicht gesichert wissen. Vielleicht war ich es, der mit N850AH unterwegs war?

25. Dezember 2023 09:27 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +6.00 [6]

Kein Unterschied zum Auto und da ist die Rechtslage klar, wie schon vor 50 Posts beschrieben. Praxistest: Vermutlich kennen viel mehr Menschen mein Flugzeugkennzeichen als mein Autokennzeichen. ;)

25. Dezember 2023 09:32 Uhr: Von Christoph Winter an Joachim P. Bewertung: +4.00 [4]

Komplett richtig. Wo du hinfährst, erfahre ich nur am Telefon. Wohin du fliegst, finde ich schneller bei FR24 raus.

25. Dezember 2023 10:00 Uhr: Von Steff D. an Joachim P.

Das liegt aber vermutlich auch daran, dass viele wesentlich freizügiger mit ihren aviatischen Daten (aller Art) umgehen, als gesund ist. Und da die Masse bei uns klein ist, lässt sich auch schneller ein Profil erstellen.

Wo man sagen würde

"Ich fahre ein Auto deutscher Marke..." , sagt man zum Flugzeug natürlich "Ich fliege ein SR22 G3 mit FIKI und meine Home Base ist ABCD. Mein Name ist zum Teil über mein Nutzer erkennbar."

Da muss man sich schon auch selber an die Nase fassen, wenn man Datensauberkeit wünscht.

25. Dezember 2023 10:35 Uhr: Von Markus S. an Patrick Lienhart Bewertung: +7.00 [7]

Nochmal sorry Patrick aber mit Deiner Sichtweise liegst Du mittlerweile vollkommen daneben (vielleicht getrieben durch Dein Flyso Projekt?). Schau doch alleine mal auf Jetphotos https://www.jetphotos.com wieviele Fotos es gibt, wo die Insassen von kleinen Privatflugzeugen gestochen scharf zu erkennen sind. Wenn Du dann behauptest, dass niemand einen Bezug herstellen kann, dann stimmt das einfach nicht, denn FR24 & Co. und Jetphotos arbeiten zusammen, verlinken und veröffentlichen alle Routen ein Fliegerleben lang und zwar ungefragt!

Nochmal meine Frage, worauf Du mir noch nicht geantwortet hast.

Gibt es auf Deiner Tracking Webseite einen Link wo man prüfen kann ob man geloggt wird?

Edit: removed

;-)

25. Dezember 2023 10:47 Uhr: Von Christoph Winter an Markus S.

FlySto trackt gar nichts. Man lädt seine (irgendwo aufgezeichneten) Tracks hoch und kann dann den Flug für sich analysieren. Wenn man explizit möchte, kann man den Track und die Auswertung veröffentlichen.

25. Dezember 2023 10:52 Uhr: Von Joachim P. an Christoph Winter Bewertung: +2.00 [2]

Jep, wenn aber Kennzeichen mit in der Datenbank sind, verarbeiten sie personenbezogenen Daten, und dann müssen sie Auskunft erteilen, was gespeichert ist (darauf wollte Markus hinaus). Und die Daten entstehen ja nicht nur durch eigene Uploads des eigenen Flugzeugs, sondern auch durch den Upload fremder Daten, wie wir hier gesehen haben.

25. Dezember 2023 10:59 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
25. Dezember 2023 13:03 Uhr: Von Patrick Lienhart an Markus S.

Kannst Du bitte den PN Empfang aktivieren?

Ich glaube das Forum eignet sich nicht gut für eine differenzierte Diskussion dieses Themas.
Nochmal copy paste aus meinem vorherigen Post:


1) Gegen Datenschutz habe ich nichts, was das genau bedeutet ist aber eine wichtige Diskussion. Gerne anonymisierte adsb-out pflicht.

2) Bin ich nur aufgrund einer differenzierten Betrachtung des Themas dafür dass es keinen Datenschutz gibt? Natürlich nicht. Und wenn jemand sein Flugzeug nicht bei FR24 sehen will, ist es sein gutes Recht das auch zu fordern, zu verhindern, bzw. ein "Opt-in" zu verlangen.

Es ist ein unterschied, ob man auf FR24 zB den Flugweg eines Flugzeugs verfolgt, ohne Möglichkeit herauszufinden wem es gehört und wer darin sitzt.

Oder ob man auf FR24 den Flugweg eines Flugzeugs verfolgt, und in einer Datenbank sofort nachsehen kann wem es gehört, wer es chartert oder wer im Flugplan als PIC angeführt ist.

Beispiel: Aktuell fliegt N600KS auf FR24 herum... wem gehört die? Gut, irgendeinem Trust, vermutlich. Wer sitzt darin? Wie würde man das rausfinden?

25. Dezember 2023 13:40 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +2.00 [2]

Nochmal der Versuch einer Abkürzung:

In der DSGVO geht es um die Identifizierbarkeit durch die "Zuordnung einer Kennummer" und es ist common sense, dass ein Autokennzeichen eine solche Kennummer darstellt, die die Identifizierung einer Person erlaubt. Aktuell gibt es weder hier im Thread noch in den Weiten des Internets solide Argumente, dass Luftfahrzeugkennzeichen nicht als Kennummern Sinne der Verordnung anzusehen sind.

25. Dezember 2023 14:10 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +5.00 [5]

Zur N600KS: Du weißt nicht wer grad drin sitzt, Du weißt aber auch nicht, wer gerade im PKW mit Kennzeichen "S-EX 666" sitzt. Das PKW Kennzeichen ist aber unumstritten datenschutzrechtlich sensibel. Warum sollte es das Flugzeugkennzeichen nicht sein?

25. Dezember 2023 14:51 Uhr: Von Patrick Lienhart an Joachim P.

Nochmal:

Bin ich nur aufgrund einer differenzierten Betrachtung des Themas dafür dass es keinen Datenschutz gibt? Natürlich nicht. Und wenn jemand sein Flugzeug nicht bei FR24 sehen will, ist es sein gutes Recht das auch zu fordern, zu verhindern, bzw. ein "Opt-in" zu verlangen.

25. Dezember 2023 15:00 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Patrick Lienhart Bewertung: +3.00 [3]

Ich sehe das Problem klar darin, dass derzeit ein opt-out erforderlich ist, damit meine Daten nicht allgemein zugänglich sind. Und das halte ich für falsch. ICH - und sonst keiner - sollte bitteschön gefragt werden, wenn MEINE persönlichen und privaten Daten - und hierzu zählen eindeutig auch meine Bewegungsdaten mit dem Flugzeug, welches zufälligerweise tatsächlich mir gehört und auch von mir gehalten wird, und nicht in irgendeinem trust versteckt wird - z.B. über FR24 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Stell´Dir das ganze einmal übertragen auf das medizinische System vor: Ich weis nicht, ob Du glücklich wärst, wenn all Deine Wehwehchen, Medikationen, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte z.B. gekoppelt nur mit Deiner Sozialversicherungsnummer, für jeden einsehbar auf einer Plattform im Netz zugänglich wären. Egal, wie viel Nutzen für das gesamte Gesundheitssystem hieraus vielleicht zu generieren wäre, ich denke, Du würdest es nicht goutieren, wenn Du hier ein opt-out benötigst, um nicht dort zu erscheinen...

EDIT: ich gehe aber komplett mit Chris d´accord, was Datensparsamkeit betrifft. Ich würde liebend gerne sofort nach Beendigung von einem Verleihvorgang sämtliche zugehörigen Daten löschen. Haftungsrechtlich kann ich das aber nicht, weil ich sowohl mein Unternehmen, als auch mich selbst schützen muss...

25. Dezember 2023 15:14 Uhr: Von Chris _____ an Reinhard Haselwanter

Interessant, dass es jeden ärgert, wenn seine privaten Bewegungsdaten öffentlich einsehbar sind. Dass diverse Dienste und amerikanische Konzerne noch viel mehr Informationen erfassen, speichern und auswerten, stört vergleichsweise weniger Menschen. Augen zu und gut. Ähnlich wie Flinten-Uschis Stoppschilder.

25. Dezember 2023 15:14 Uhr: Von Patrick Lienhart an Reinhard Haselwanter

Und nochmal ;)


Bin ich nur aufgrund einer differenzierten Betrachtung des Themas dafür dass es keinen Datenschutz gibt? Natürlich nicht. Und wenn jemand sein Flugzeug nicht bei FR24 sehen will, ist es sein gutes Recht das auch zu fordern, zu verhindern, bzw. ein "Opt-in" zu verlangen.

25. Dezember 2023 15:14 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +3.00 [3]

Wir sind ja alle für Opt-In, also niemand speichert eine Flugbewegung ohne mein explizites Einverständnis. Da sind wir einer Meinung. Du hast aber zwischendurch argumentiert, dass die Lage bei Flugzeugen anders wäre als PKWs. Das scheinst Du ja jetzt zurückgezogen zu haben und wir können uns alle diesem "Weihnachten" zuwenden ;)) Cheers...

25. Dezember 2023 15:26 Uhr: Von Patrick Lienhart an Joachim P.

Ich sehe es zwar nicht so eindimensional ("Flugzeug=Auto=iPhone)", aber Datenschutz ist bzw. Datenrechte sind wichtig.

25. Dezember 2023 16:15 Uhr: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

Dass diverse Dienste und amerikanische Konzerne noch viel mehr Informationen erfassen, speichern und auswerten, stört vergleichsweise weniger Menschen

Denke das stört schon eine ganze Menge Menschen. Bei Google & Co.

- hinterlasse ich aber nur Daten, wenn ich deren Dienste auch nutze und

- ich bekomme eine Gegenleistung dafür.

Beides ist bei den Flighttrackern fundamental anders.

Es gehören Gesetze her, die das _Sammeln_ von Daten verbieten, wenn es nicht für die unmittelbare Dienstleistung erforderlich ist

Also zumindest in der EU gibt es mit der DSGVO dazu klare Regelungen, siehe § 17.

25. Dezember 2023 16:23 Uhr: Von Markus S. an Patrick Lienhart Bewertung: +6.00 [6]

Kannst Du bitte den PN Empfang aktivieren?

Ich glaube das Forum eignet sich nicht gut für eine differenzierte Diskussion dieses Themas.

Wozu soll ich PN freischalten wo doch gerade Forum Interesse besteht und das Tracking uns alle betrifft?

Und schade, dass Du mir bisher nicht auf meine zwei Fragen geantwortet hast. ;-)


55 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang