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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Mai 2024 12:01 Uhr: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Zudem überrascht etwas das unbedingte Festhalten an der Verantwortung (und Haftung) des Platzbetreibers. Man kann diese NfL so lesen, dass der Regulierer sagt: "Das Fliegen ohne Flugleiter ist genehmigungsfähig, wenn der Platzbetreiber sicherstellt, dass trotzdem alles geschieht, was ein Flugleiter machen würde". Das wäre nicht der große Wurf.

Man hätte sich sehr einfach eine Regelung vorstellen können, die im Gegensatz dazu sagt: "Wenn kein Flugleiter anwesend ist, dann ist es die Verantwortung des Piloten, nur Betriebsflächen zu benutzen, die im betriebsbereiten Zustand sind". Das will der Regulator aber offensichtlich nicht - und es ist mir unklar, ob der Grund dafür ist, dass er die Piloten für zu unfähig hält oder "nur", dass Haftungsfragen einfach viel leichter zu entscheiden sind, wenn grundsätzlich der Platzbetreiber verantwortlich ist.

Ich denke, die Haftungsfrage wird oft größer gemacht als sie wirklich ist. Es kann für den Zustand der Betriebsflächen nur jemand verantwortlich gemacht werden, der auch die Macht hat, selbigen zu beeinflussen. Das sind in diesem Fall die Fugplatzhalterinnen und -halter.

Genauso sind auch jetzt schon alle verantworltichen Flugzeugführerinen und -führer haftbar, wenn sie wissentlich nicht betriebsbereite Flächen für den Flugbetrieb nutzen.

Insofern werden die Plätze sich jetzt Gedanken machen müssen, wie sie die bisher vom Flugleiter übernommenen Aufgaben in Zukunft wahrnehmen. Das muss keine 1:1 Abwälzung auf andere Personen sein, sondern es geht um das Ziel dieser Aufgaben.

Bei der Feststellung der Betriebssicherheit der Flugbetriebsflächen werden also weiter Kontrollen nötig sein. Diese müssen in angemessenen Abständen erfolgen. Was angemessen ist, ist von Flugplatz zu Flugplatz verschieden.

Mein Beispiel dazu ist der Flughafen München. Dort werden alle 4 h Bahnkontrollen vorgenommen. In der Zeit haben aber auch bis zu 480 Bewegungen stattgefunden. Das hat manch anderer Landeplatz noch nicht mal in einem Monat...

Das Gegenbeispiel ist dann ein kleiner UL-Platz, der hauptsächlich am Wochenende genutzt wird und wo in der Woche lediglich einige Einzelstarts erfolgen. Hier wird es dann reichen am Samstagmorgen und am Sonntagabend jeweils ein Kontrolle zu machen.

Umgekehrt wird bei einem Platz, der zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Umständen von einer Wildschweinherde durchwühlt wird, zu diesen Zeiten öfter zu kontrollieren sein.

Daher ist die Empfehlung, im Betriebskonzept einfach zu schreiben, dass der Platz in angemessenen Abständen auf Betriebssicherheit kontrolliert wird. Intern werden dann diese Abstände festgelegt und bei sich ändernden Bedingungen angepasst.

Ebenfalls ist es wichtig, dass erkannte Mängel gemeldet und abgestellt werden. Die Lösungen können von einer ausgehängten Telefonnummer des Vereinsvorstandes bis zu einem hochmodernen Kamerasystem mit Bilderkennung gehen... Hier hängt es sehr vom Einzelfall ab, was jeweils sinnvoll und angemessen ist.

Diese Vorgehensweise gibt es im Straßenverkehr schon seit vielen Jahrzehnten. Die Straßenverkehrsträger kontrollieren auch nicht täglich jede Dorfstraße auf Schlaglöcher...

1. Mai 2024 16:32 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]

in Anbetracht dieses ganzen "Zirkus" - Regulierungswut - Fachausschuß - Ministerium - Alleingänge von "Provinzfürsten" (Landesluftfahrtbehörden) - fragt man sich, wie das im überwiegenden Teil der restlichen Welt eigentlich gehen kann?

Wahrscheinlich laufen die alle Gefahr, dass irgendwann "was ganz Schlimmes" passiert, weil da keine Behörde eine Regelung entwickelt hat und diese Piloten einfach starten und landen, ohne dass "da einer ist, der die Verantwortung hat..."

Es geht doch - verd... noch Mal - darum, dass gelegentlich ein Flugzeug starten oder landen kann, ganz ohne viel Aufhebens. Landen - Flieger abstellen - festbinden oder einhallen - oder Flieger rausholen - Windsack angucken - starten - fertig.

Natürlich schaut man als verantwortlicher Pilot nach dem Zustand der Piste, dass bei Graspisten und Wolkenbruch vorher die Räder nicht steckenbleiben, dass auf der Piste keine Elefanten, Gnus oder Pferde sind, ...

Warum sprechen in Deutschalnd alle von "Bürokratieabbau" - aber wenn's wirklich drum geht, werden weitere Hürden aufgebaut.

BezReg Münster: dazu hatte ich vor einiger Zeit das Erlebnis, im Schulbetrieb (1 Flugzeug, 1 Schüler, 1 Fluglehrer) Rede und Antwort stehen zu dürfen. Der Flugleiter war auf dem Weg, vorher beginnen wir natürlich nicht mit dem Flugbetrieb.

Als ich die Diskussion auf das Thema "Fliegen ohne Flugleiter" lenken wollte, kam sofort ein "haben wir aber im Moment noch nicht", als "Legitimation" für die Kontrolle. (u. a. wurde zunächst freudig festgestellt, dass bei einem Feuerlöscher der Prüfintervall abgelaufen war. Nur stellte sich heraus, dass der neue Prüfaufkleber an anderer Stelle, als der alte war...)

Aus Sicht der Behörde kann ich voll und Ganz verstehen, dass man sich gegen "FoF" wehrt, da dadurch ja die Legitimation der Tätigkeit einiger Mitarbeiter schlicht entfallen würde. Wo kämen wir denn da hin, wenn die nicht mehr mit ihrem VW-Bus durch die Lande fahren dürfen... ;-)

2. Mai 2024 10:38 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Wolfgang Lamminger Bewertung: +9.00 [9]

Von wegen Bürokratieabbau - dafür sind sogar alle Beamten. Auf Nachfrage meinen sie aber behördeninterne Wahnsinnsvorgänge, die der Bürger gar nicht kennt. Am System wird nicht gerüttelt. Und wer da über Jahre drin steckt, auch die Angestellten, wird entsprechend verbogen. Er kriegt von seinen Vorgesetzten aus dem Juristenuniversum ständig Gruselgeschichten über Betriebsrisiken und vor allem Haftungsrisiken serviert, die es zu bekämpfen und auf Null zu reduzieren gilt. Bitte ohne jedes Restrisiko. Was nach außen als Willkür und Erbsenzählerei rüberkommt, ist eine angstgetriebene Regelungswut, die keine Entspannung kennt. Sie wird nicht wirklich hinterfragt - gerade auch nicht von jüngeren Leuten, die nie etwas anderes erlebt haben. Sie hat sich in 50 Friedens- und Wohlstandsjahren bis zur Impotenz entwickelt - ein attraktives Ziel für Putin. Jammern hilft aber nicht, derzeit kann man nur nach den Regeln des Apparates und innerhalb seiner Mentaltät etwas bewirken. Dauert halt wieder mal 5 Jahre, oder 10. Ich habe die Anfangseuphorie beim Thema FoF nie geteilt.

2. Mai 2024 11:49 Uhr: Von Toni S. an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +5.00 [5]

(Antwort an den Letzten)

Ich hab' heute einen optimistischen Tag und habe mir die NfL einfach mal mit Fokus auf die für uns positiven Aspekte angesehen:

- "[...] eine oder mehrere Personen als Betriebsleitung (früher: Flugleiter)" Der Zitronenfalter ist aus dem Piloten-Deutsch per dieser NfL verbannt! Das ist, wie ich finde, eine großartige Sache, mit der irrenführenden Bezeichnung endlich aufzuräumen. Der "BL" ist eher ein Hausmeister. Und das meine ich nicht negtiv, an einen Flugplatz gitb's immer was zu tun (Rasen mähen uvm. aber eben nicht "Flüge leiten")

- Die klare Abgrenzung, was nicht zu den Aufgaben des "Betriebsleiters" gehört! Sogar an mehreren Stellen in mehreren Abschnitten wird das sehr klar und damit wird sich manch heutiger "Flugleiter" sehr schwer tun, aber jetzt gibt es das schwarz auf weiß. An einer Stelle z.B.: "Es ist sicherzustellen, dass keine zertifizierungspflichtigen Dienste - inklusive FlugplatzFluginformationsdienst (AFIS) - durch Betriebsleitungen durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. die Erteilung von Freigaben, die Übermittlung von konkreten Wetterdaten, Bewegungslenkung sowie Ausweichempfehlungen über eine Bodenfunkstelle mit dem Rufzeichen RADIO"

- Unter "Erfordernis für eine Betriebsleitung" sind Beispiele aufgezählt, die die Anwesenheit einer Betriebsleitung erfordern könnten. Die Formulierungen "Folgende Aspekte, oder ggfls. die Kombination aus mehreren Aspekten, könnten im Einzelfall die Forderung nach Bereitstellung einer Betriebsleitung begründen" sowie "Die genannten Punkte sollen als Anhaltspunkte für die konkrete flugplatz- und verkehrsbezogene Beurteilung der Notwendigkeit einer Betriebsleitung dienen. Sie sind demnach kein zwingendes Kriterium für die Forderung nach einer Betriebsleitung." lesen sich für mich wie ein klarer Hinweis an Genehmigungsbehörden, dass sie nicht einfach "FoBL" versagen können, nur weil ein hier beispielhaft genanntes Kriterium vorliegt, sondern dass es einer Begründung im Einzelfall bedarf, warum der BL an einem bestimmten Platz/zu bestimmten Zeiten gefordert wird.

- "Flugbetrieb ohne Betriebsleitung kann unter anderem bei Betriebszeiten nach PPR zur Anwendung kommen." Klar, könnte man so interpretieren, dass hier Genehmigungsbehörden ein Wink gegeben wird, "FoBL" nur PPR zu gestatten. Oder aber, man interpretiert es als Hinweis an Platzhalter, dass sie das so handhaben können, wenn sie (vll in der Anfangsphase) zögerlich sind. Wenn das PPR schlank gehandhabt ist, wäre das ja erträglich.

- "Dem Flugplatzbetreibenden steht es jederzeit frei, zeitweilig oder dauerhaft eine Betriebsleitung einzusetzen." Das ist genau der Hinweis, den Guido immer wieder angeführt hat. Kein Platzhalter muss fürchten, "die Kontrolle über seinen Platz zu verlieren". Die Genehmigung von "FoBL" bedeutet nicht, dass man keinen einsetzen darf, wenn man es für nötig hält, um z.B. Chaos auf den Parkflächen oder an der Takstelle zu vermeiden. Aber man muss es eben nicht mehr, wenn nix los ist.

Natürlich lassen sich in der NfL auch Punkte finden, die wir uns alle anders gewünscht hätten. Und natürlich ist es woanders deutlich einfacher und besser. Aber es ist definitiv ein großer Schritt in die richtige Richtung!

Nachdem (typtisch Deutsch übrigens ;-) ) gerne "problemfokussiert" die negativen Aspekte schon diskutiert wurden, wollte ich einfach mal die positiven herausstellen.

2. Mai 2024 11:57 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Ernst-Peter Nawothnig

genau! Ich denke auch immer an junge Leute (Schulabgänger oder nach dem Studium): wenn die eine Ausbildung oder nach Examen bei einer Behörde beginnen, sind die für's normale Leben in Wirtschaft etc. "versaut"... Nur wenige schaffen da den Absprung...

Erinnert mich daran, wie mir ein Verwandter (angestellt bei einer Bundesbhörde) vor kurzem erklärte, wie er behördenintern jemandem klar machte, aus welchem Grund seine Behörde und Abteilung für x nicht zuständig sei...

2. Mai 2024 15:01 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Wolfgang Lamminger Bewertung: +3.00 [3]

Vielen Dank Maco und Toni für Eure Kommentare,

ich habe die NfL auch zweimal durchlesen müssen, um deren Tragweite erkennen zu können.

Wer an dieser Stelle eine Art "Allgemeinverfügung" erwartet hat nach dem Motto "Die Flugleiterpflicht wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben", ist natürlich enttäuscht worden.

Aber jeder, der als Flugplatzbetreiber und Genehmigungsinhaber gelegentlich mit seiner zuständigen Behörde zu tun hat, erkennt (auf den zweiten Blick) die tatsächliche Tragweite dieser NfL. Die logische und zwingende Konsequenz für alle Platzbetreiber, die FoF - sorry, FoBL jetzt ernsthaft haben wollen, müssen unter Bezugname auf diese NfL einen Änderungsantrag für die Betriebsgenehmigung stellen. Solange andere Auflagen wie Betriebszeiten und Bewegungszahlen nicht angetastet werden, ist das noch nicht mal eine "große Änderung", erfordert also kein Beteiligungsverfahren der Anlieger und sonstiger Betroffener.

Man kann sogar noch einen Schritt weiter denken: Sämtliche derzeit noch in der Genehmigung enthaltenen "Flugleiter"-Regelungen sind durch diese NfL eigentlich von Amts wegen einer Überprüfung gemäß den neuen Grundsätzen der NfL zu unterziehen. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag seitens des Platzbetreibers wird dieser Umstand eigentlich nur zusätzlich bekräftigt.

2. Mai 2024 21:05 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Winkler

Solange andere Auflagen wie Betriebszeiten und Bewegungszahlen nicht angetastet werden, ist das noch nicht mal eine "große Änderung", erfordert also kein Beteiligungsverfahren der Anlieger und sonstiger Betroffener.

Ernsthafte Wissenfrage: Ist es üblich, dass Flugplätze ihre genehmigten Betriebszeiten nicht ausnutzen, weil sie keinen Flugleiter zur Verfügung stellen können?

P.S.: So groß die Freude über die Umbenennung in "Betriebsleiter" ist - im Gesetz steht doch weiterhin "Flugleiter", oder?

2. Mai 2024 21:17 Uhr: Von Wolfgang Winkler an F. S. Bewertung: +6.00 [6]

Ernsthafte Wissenfrage: Ist es üblich, dass Flugplätze ihre genehmigten Betriebszeiten nicht ausnutzen, weil sie keinen Flugleiter zur Verfügung stellen können?

Ja, und ob. Ein beliebter Verkehrslandeplatz in Süddeutschland hat vor einigen Monaten eine Unterbrechung der Betriebszeiten über die Mittagszeit eingeführt, damit der Flugleiter seine arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene (und auch verdiente) Mittagspause einhalten kann.

P.S.: So groß die Freude über die Umbenennung in "Betriebsleiter" ist - im Gesetz steht doch weiterhin "Flugleiter", oder?

Die einzige Stelle in den deutschen Gesetzen und Verordnungen, die das Wort "Flugleiter" verwendet, ist nach meiner Recherche die LuftVZO im §53.

Was ich aber mit meinem ersten Posting zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass ein Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung, der nur mit der Absicht der Aufhebung der Flugleiter- bzw. Betriebsleiterpflicht bei der Behörde eingereicht wird, eine "kleine Änderung" darstellt und deshalb nicht den Rattenschwanz eines öffentlichen Anhörungsverfahrens nach sich zieht.

Wie bereits geschrieben: Wer eine Art Allgemeinverfügung erwartet hat mit dem Inhalt "ab 01. Mai 2024 ist die Flugleiterpflicht generell aufgehoben", wurde enttäuscht. Aber die NfL liefert trotzdem genau die Argumente für den Änderungsantrag an die Genehmigungsbehörde. Damit kann man bei jedem einzelnen Punkt im Antrag schreiben und begründen "trifft bei uns nicht zu, weil..." Man muss halt nur wollen - auch eine Form des Mindset, das oben angesprochen wurde. Mit "ja eigentlich passt das doch alles ganz gut bei uns" kommt man nicht eben weiter.

Eher wird umgekehrt ein Schuh draus: Wenn jetzt plötzlich hunderte von Änderungsanträgen mit Bezug auf die NfL eingereicht werden, gibt es vielleicht doch so eine Art "Allgemeinverfügung". Das so etwas geht, haben die Behörden bei uns in Baden-Württemberg vorgemacht: Alle Plätze, die bislang schon die "Hilfsperson"-Regelung (statt Flugleiter) für verkehrsschwache Zeiten in der Genehmigung stehen hatten, wurden davon per Allgemeinverfügung befreit.

Bei uns am Platz (und anderswo auch) praktizieren wir also bereits seit einigen Monaten "FoBL", und es funktioniert ausgezeichnet und sehr diszipliniert! Mit der neuen NfL sollte es möglich sein, dies überall und deutlich auszuweiten.

Wie Guido schon geschrieben hat: Es liegt jetzt an uns, die Steine ins Rollen zu bringen. Wir sollten es deshalb umgehend und zahlreich auch tun!


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