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Sonstiges | FI erneuern  
12. April 2024 10:44 Uhr: Von Sven Döring 

Moin,

kann jemand verbindlich sagen,

wie lange in Deutschland ein abgelaufener FI

erneuert werden kann?

12. April 2024 10:54 Uhr: Von Thomas R. an Sven Döring Bewertung: +3.00 [3]

Was heisst "verbindlich"? Du verklagst denjenigen, der Dir die Info gibt, wenn sie nicht stimmt?

12. April 2024 10:56 Uhr: Von Christoph Winter an Sven Döring

Laut FCL.940.FI FI (b) gibts da keine Einschränkung.

12. April 2024 15:01 Uhr: Von Sven Döring an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Hi Thomas,

nachdem manche sehr aus dem momentanen Gefühl heraus antworten,

war es nur als Bitte um Antwort mit möglicherweise solidem Faktenhintergrund gemeint,

sorry!

12. April 2024 15:05 Uhr: Von Wolff E. an Sven Döring Bewertung: +6.00 [6]

Wer bei einer Frage "verbindlich" benutzt, bekommt in einem Forum bestimmt keine belastbare Antwort und ist dann dort falsch. Verbindlich gibt es nur bei den betreffenden Behörden, also RP oder LBA. Alles andere ist "unter Vorbehalt".

13. April 2024 00:06 Uhr: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +6.00 [6]

Verbindlich gibt es nur bei den betreffenden Behörden

"Verbindlich" gibt es auch in den einschlägigen Regelwerken ;-)

Und Christoph hat natürlich recht: Eine abgelaufene FI-Berechtigung kann - wie übrigens jedes andere EASA-Rating auch - ohne zeitliche Begrenzung erneuert werden.

13. April 2024 09:54 Uhr: Von Wolff E. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Nur das Regelwerke keine Auskunft geben und man selber suchen muss.

13. April 2024 11:05 Uhr: Von Christoph Winter an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]

... wobei man die Fähigkeit, dies nachzuschlagen und zu finden, bei einem FI schon erwarten könnte ;)

Die FIs in meiner Operation und Umgebung können das.

13. April 2024 20:39 Uhr: Von airworx Aviation an Christoph Winter

Nananana net so garstig .... er hat gefragt und das darf er ja... also

es kann ja sein das es unterschiedliche Voraussetzungen gibt um den FI zu verlängern - wovon ich ausgehe - aber natürlich müsste man dann bei der zuständigen Behörde anfragen.

lg

13. April 2024 21:33 Uhr: Von Chris _____ an airworx Aviation

Was ich mal interessant fände - und lacht nicht, ich weiß es nicht - wie kann man in EASA-Land definitive Antworten auf solche und andere Fragen bekommen?

Im FAA-Land gibt es nur "Gesetze", hier das 14 CFR, auch genannt FAR, und das kann man als Buch kaufen oder im Internet aufrufen und findet direkt die Antworten, die meist beginnen mit "No person may...". Je nach Art des Fluges schaut man in Part 91, 135 oder 141 nach und hat die Antwort.

Wie macht man das _praktisch_ hierzulande? Gibt es eine Kaskade von Regelwerken (Verordnungen, Richtlinien, Regeln, Gesetze), gibt es die irgendwo griffig zusammengefasst, und was ist, wenn die sich widersprechen? Wie stellt man beim Nachschlagen sicher, aktuelle und noch gültige Regeln zu finden?

13. April 2024 21:54 Uhr: Von Alfred Obermaier an airworx Aviation Bewertung: +2.00 [2]

.. verstehe die Diskussion nicht wirklich.
Erneuerung FI ist in FCL geregelt. Also geht man zum FE-I seines Vertrauens und erneuert das Rating ohne Risiken und Nebenwirkungen.
so what.

13. April 2024 22:12 Uhr: Von Christoph Winter an airworx Aviation Bewertung: +3.00 [3]

Naja, ich fand das jetzt nicht garstig. Er hat eine fachliche Frage gestellt. Und ich hab erst geantwortet und dann noch dazugefügt, dass ich die Recherche in den Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011) als Kompetenz erachte, die jeder FI haben sollte.

Ich habe bereits einige FI ausgebildet und mir war immer wichtig, dass sich die Leute in den "Gesetzestexten" auskennen bzw. wenigstens wissen, wo man vielleicht suchen muss.

13. April 2024 23:42 Uhr: Von Michael Söchtig an Christoph Winter

"Was ich mal interessant fände - und lacht nicht, ich weiß es nicht - wie kann man in EASA-Land definitive Antworten auf solche und andere Fragen bekommen?"

Rein formale Antwort: Es handelt sich um eine Rechtsauskunft, du beauftragst einen Rechtsanwalt, der ist der berufene Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und haftet auch für seine Auskunft. Aus dem Grund würde ich es übrigens nicht machen, dafür bin ich einfach zu wenig in dieser Materie. Ob die Auskunft dann richtig war, merkst du spätestens im Gerichtsverfahren wenns schief gelaufen ist.

Grundsätzlich sind die EASA Easy Access Rules aber immer eine gute Anlaufstelle, auch wenn die EASA darauf hinweist, dass die konsolidierten Texte keine offizielle Fassung sind (der Grund: Man hat erst EU Verordnungen mit Anlagen erlassen und diese dann später fortentwickelt bzw. geändert, durch weitere Verordnung. Man müsste das also alles nebeneinander legen, und das ist natürlich sehr aufwändig. Die Beck Gesetzessammlungen machen eigentlich das gleiche, aber sind im Luftfahrtrecht nicht erhätlich soweit ich weiß).

Und dann nachlesen, was in den EAR steht, vor allem in den ganzen Anlagen. Eigentlich ist das gar nicht so schlecht gemacht.

13. April 2024 23:47 Uhr: Von Joachim P. an Christoph Winter

Sogar der schnelle Tobi und ich schaffen das mit FCL...

14. April 2024 07:52 Uhr: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

"du beauftragst einen Rechtsanwalt, der ist der berufene Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und haftet auch für seine Auskunft."

Nach meiner (signifikanten) Erfahrung denken die meisten Rechtsanwälte zuallererst an ihre eigene Haftung. Andere Berufsgruppen haften auch für ihre Arbeitsergebnisse, orientieren sich aber nicht mit jeder Handlung daran.

Aus dem Grund würdest du eine solche Auskunft nicht geben, und aus dem gleichen Grund würde ich mit einer einfachen Rechtsfrage auch keinen Anwalt beauftragen.

(Für solche - also die meisten - Anwälte ist es geradezu ein nachgeschalteter Gedanke niedriger Priorität, was vielleicht dem Mandanten helfen könnte und was er vielleicht brauchen könnte. Ausnahmen bestätigen die Regel: die (wenigen) Anwälte, mit denen ich langjährig zusammenarbeite, sind da anders gestrickt. Deshalb bleibe ich bei denen. Sie nerven mich nicht ständig mit Hinweisen auf ihre eigene Haftung - ich würde sie sowieso nicht verklagen - sondern denken kreativ darüber nach, wie sie helfen können. Es ist aber leider keiner mit Fachwissen in der Luftfahrt dabei.)

14. April 2024 09:13 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Wie macht man das _praktisch_ hierzulande? Gibt es eine Kaskade von Regelwerken (Verordnungen, Richtlinien, Regeln, Gesetze), gibt es die irgendwo griffig zusammengefasst, und was ist, wenn die sich widersprechen? Wie stellt man beim Nachschlagen sicher, aktuelle und noch gültige Regeln zu finden?"

Ganz einfach! Hier gibt es alles was man dazu braucht:

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/easy-access-rules/easy-access-rules-aircrew-regulation-eu-no-11782011

Da gibt es immer die aktuellen, noch gültigen Regelungen, einschließlich "AMC" und "GM", zum Nachlesen und downloaden. Und unter "FCL.940.FI FI – Revalidation and renewal" kann man dort die aktuell gültige Antwort auf die hier gestellte Frage nachlesen.

14. April 2024 09:14 Uhr: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Wie macht man das _praktisch_ hierzulande?

Lizensierung (1178/2011):

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/easy-access-rules/easy-access-rules-aircrew-regulation-eu-no-11782011

Flugbetrieb (965/2012):

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/easy-access-rules/easy-access-rules-air-operations-regulation-eu-no-9652012

Flugregeln (SERA):

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/easy-access-rules/easy-access-rules-standardised-european-rules-air-sera

Wie bereits weiter oben geschrieben muss man streng genommen noch prüfen, ob es seit der Veröffentlichung der jeweiligen EAR's noch relevante Änderungen gab, aber normalerweise werden die inzwischen sehr zeitnah aktualisiert. Die o.g. Rules sind alle aus dem Jahr 2023.

Das ist mittlerweile wirklich sehr komfortabel.

14. April 2024 09:21 Uhr: Von airworx Aviation an Chris _____

Hallo Chris,

auch an Alfred und Christoph

Ihr habt narürlich recht ;-) eigentlich steht alles in FCL, EAR und wo auch immer im soft law. Jedoch eine wirklich handfeste Antwort bekommt man (für den jeweiligen speziellen Fall) immer nur bei der lizenzführenden Behörde (deines Vertrauens).

Man mag jetzt argumentieren - aber steht doch alles da - nun ja.. ich hab eben erlebt das auch solche Dinge manchmal, sagen wir, flexibel und unterschiedlich gehandhabt werden.

14. April 2024 09:30 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Also geht man zum FE-I seines Vertrauens und erneuert das Rating ohne Risiken und Nebenwirkungen.

Ist beim FI leider nicht so. Da braucht es zum Erneuern vorher Refresher Training an einer ATO, die Fluglehrer ausbilden darf.

14. April 2024 16:15 Uhr: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Danke Tobias für die vollständige Information, hier habe ich einfach verkürzt dargestellt und unterstellt, der FE-I kümmert sich ergebnisorientiert um den Ablauf.

14. April 2024 21:02 Uhr: Von Christoph Stock an Alfred Obermaier

Was bringt einem eine FI Reaktivierung ohne ATO/DTO. Ich mutmaße da hier nachgefragt wird. Sollte der Ausbildungsleiter nicht der richtige Ansprechpartner sein? Vorabüberprüfubgsflug mit einem FI-I, Standardisierung und dann Prüfungsflug?

14. April 2024 21:12 Uhr: Von Christoph Winter an Christoph Stock

genau ;) wenn konkret Hilfe gebraucht wird, einfach bei mir melden: info@roxta-air.com

ATO vorhanden, FII-/FIE-Qualfiikation ebenso.

15. April 2024 10:03 Uhr: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell

Ich habe eben mein CRI-Rating erneuert, das seit Corona verfallen war. Der Prozess ist derselbe wie beim FI.

- Zweitägiges FI/CRI-Seminar bei einer ATO, die Fluglehrer ausbilden darf (Ich habe es bei Fly West in Innsbrick online gemacht)

- Kompetenzüberprüfung mit einem Examiner, Theorie und einstündiger Flug von rechts, bei dem der Examiner der "Schüler" war.

- Antrag des LBA ausfüllen und zusammen mit den Bestätigungen der ATO und des Examiners ans LBA schicken.

Habe die neue Lizenz nach 2 Wochen bekommen.


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